Sondereigentumsverwaltung

Wenn Sie eine Wohnung oder Immobilie besitzen, aber nicht selbst nutzen, sondern vermietet haben, müssen Sie sich um geeignete Mieter kümmern und zusehen, dass jede Partei ihre Rechte, aber auch Verpflichtungen einhält.

Diese Tatsache, dass Sie Ihre Eigentumswohnung an einen Dritten vermieten, wird als Sondereigentum nach dem Wohnungseigentümergesetz eingestuft. Da die Verwaltung dieses Sondereigentums spezielle Kenntnisse erfordert, ist die Beauftragung einer Hausverwaltung zu empfehlen. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Verwaltung von Sondereigentum und freuen uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken.

Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung leisten wir u. a. Folgendes für Sie:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • (Entgegennahme von) Kündigungen
  • Übergabe und Übernahme der Wohnung bei Mieterwechsel
  • Verwaltung der Mietkaution
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Verwaltung der Mietzahlungen mit dem Mieter
  • Mietbuchhaltung
  • Mahnwesen, ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
  • Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechungen gegenüber dem Mieter
  • Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Vertragsfirmen
  • Management von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen