Immobilie vermieten
Sie möchten Ihre Immobilie vermieten? Wir leiten die Vermietung Ihrer Immobilie zuverlässig in die Wege. Vertrauen Sie auf unsere Marktkenntnis und unser Know-how.
Wir nehmen uns sowohl der Vermittlung von Wohnimmobilien als auch von Gewerbeobjekten wie Büroflächen, Läden oder Praxen an. Dabei übernehmen wir die laufende Neuvermietung gekündigter Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus ebenso wie einmalige Vermietungen Ihrer Eigentumswohnung.
Durch unsere Mitgliedschaft bei der Schufa haben wir direkten Zugriff auf Mieterdaten und können so die Vermittlung von verlässlichen Mietern gewährleisten.
Unsere Leistungen im Rahmen der Vermietung:
- Zunächst führen wir eine Objektbesichtigung gemeinsam mit Ihnen durch, woraufhin eine Beratung und Ermittlung des Mietpreises folgt
- Wir veranlassen die Schaltung von Inseraten über verschiedene Kanäle
- Schufa Abfrage wird durchgeführt
- Mit Interessenten vereinbaren wir Besichtigunstermine und führen diese durch
- Nach Prüfung der Daten und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mietinteressenten und nach Bewertung anhand weiterer Kriterien wie dem persönlichen Eindruck oder der Einschätzung, wie gut der Interessent zu Ihnen und der Wohnanlage passt, schlagen wir Ihnen den am besten geeigneten Mieter vor
- Wir führen Verhandlungen mit den Interessenten
- Abschließend regeln wir für Sie den Vertragsabschluss
Mietvertrag erstellen
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag
Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Rechte und Pflichten beider
Parteien. Hierbei hat sich die schriftliche Form durchgesetzt.
Es gibt drei verschiedene Arten von Mietverträgen:
- Bei einem Standardmietvertrag bleibt die Nettokaltmiete während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach einer umfassenden Sanierung ist eine Anhebung der Miete möglich.
- Bei einem Staffelvertrag sind Mieterhöhungen zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem vorgegebenen finanziellen Rahmen vertraglich festgelegt.
- Bei Abschluss eines Indexmietvertrags erhöhen sich die Mietzahlungen automatisch jedes Jahr. Die Steigerung orientiert sich am Preisindex für die private Lebenshaltung. Er wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt
Für die Mietverträge gelten folgende Grundsätze:
- Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
- Das Mietobjekt muss exakt bezeichnet werden. Hierzu zählen auch mit vermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz u. ä.
- Die vereinbarte Miethöhe muss ebenfalls genannt sein; gegebenenfalls unterteilt in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten (Nebenkosten).
- Der Beginn und – bei befristeten Mietverträgen –das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein. Bei der Regelung der Mietdauer sind Mieter und Vermieter relativ frei.
Beim Vermieten der Wohnung auch Nebenkosten vereinbaren
Wollen Sie eine Wohnung vermieten, verlangen Sie in aller Regel nicht nur die Netto-Kaltmiete, sondern auch Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Setzen Sie die Nebenkosten nicht zu gering an. Wird im Nachhinein klar, dass diese geringen Kosten nur dazu dienten, einen Mieter anzulocken, können Sie unter Umständen auf späteren Nachzahlungen sitzen bleiben. Unsere Erfahrungen der Kalkulation sind 1,80 Euro / m² Wohnfläche.Wei