Bürgschaft für Mietzahlungen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2013
– VIII ZR 379/12 –
Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein
Höhe der Bürgschaft für Mietzahlungen ist nicht auf Zahlung von drei Monatsmieten begrenzt
Eine Bürgschaft für Mietzahlungen, mit der eine dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abgewendet werden soll, ist nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.