Bürgschaft für Mietzahlungen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2013
– VIII ZR 379/12 –

Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

Höhe der Bürgschaft für Mietzahlungen ist nicht auf Zahlung von drei Monatsmieten begrenzt

Eine Bürgschaft für Mietzahlungen, mit der eine dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abgewendet werden soll, ist nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Kategorie: Mietrecht